Remote Work in IT-Arbeitsverträgen: Status Quo und Zukunftstrends
Die zunehmende Digitalisierung hat die Bedingungen in der IT-Branche nachhaltig beeinflusst und insbesondere das Arbeiten außerhalb des Büros etabliert. Während Homeoffice-Lösungen vor wenigen Jahren noch die Ausnahme darstellten, gehören sie heute zur gängigen Praxis, vor allem in technologieorientierten Tätigkeitsfeldern. In aktuellen Arbeitsverträgen spiegeln sich diese Veränderungen durch standardisierte, teils individuell ausgehandelte Remote-Regelungen wider. Doch welche Aspekte sollten bei neuen IT-Arbeitsverträgen im Jahr 2025 im Blick behalten werden?
Wesentliche Remote-Klauseln im IT-Arbeitsvertrag
Bei einem Arbeitsvertrag im IT-Umfeld mit Remote-Work-Option sollten bestimmte Regelungsbereiche präzise adressiert werden. Typischerweise fallen darunter:
- Arbeitsort: Exakte Festlegung, ob die Arbeit vollständig remote, im Hybridmodell oder überwiegend vor Ort zu erbringen ist.
- Erreichbarkeiten: Definition von Zeitfenstern, in denen Mitarbeitende grundsätzlich erreichbar sind, beispielsweise zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.
- Arbeitsmittel: Klare Regelung, ob der Arbeitgeber Hardware wie Laptops, Headsets oder ergonomisches Mobiliar bereitstellt.
- Datensicherheit: Verpflichtung zur Einhaltung konkreter Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel Nutzung von VPN-Verbindungen, Verschlüsselung und Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Wer auf Remote-Arbeit setzt, sollte mündliche Zusagen stets durch eine schriftlich fixierte Regelung ergänzen. Gerade in sensiblen Bereichen wie DevOps oder IT-Infrastruktur mindert eine eindeutige Vereinbarung das Risiko arbeitsrechtlicher Unsicherheiten.
Beispiel: Musterklausel für Remote Work
Im Vertrag könnte eine belastbare Remote-Regelung zum Beispiel folgendermaßen formuliert sein:
"Der Arbeitnehmer ist berechtigt, seine Tätigkeit an bis zu drei Tagen pro Woche außerhalb der Betriebsstätte in der eigenen Wohnung (Homeoffice) zu erbringen. Die Erbringung der Tätigkeit an anderen Orten bedarf der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber stellt die zur Erledigung der Arbeit notwendigen IT-Arbeitsmittel zur Verfügung."
Punktgenaue Absprachen schaffen Sicherheit für beide Seiten und helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Wer regelmäßig aus dem Ausland arbeitet, sollte zusätzlich besondere Formulierungen zu steuerlichen Aspekten oder dem Datenschutz in Betracht ziehen.
Überstunden: Flexibilität und Fallen im Remote-Modus
Die flexible Einteilung der Arbeitszeit ist in vielen IT-Positionen Standard. Besonders attraktiv erscheint die Möglichkeit, Aufgaben auch abends oder am Wochenende zu erledigen. Allerdings bergen unklar geregelte Überstunden im Kontext von Remote Work Fallstricke – vor allem, wenn entsprechende Regelungen im Vertrag fehlen oder nur sehr allgemein gehalten sind.
Formulierungen wie "Überstunden werden mit dem Gehalt abgegolten" können sich langfristig nachteilig auswirken. Empfehlenswert ist daher, eine Obergrenze für zulässige Überstunden pro Monat oder Jahr sowie deren Kompensation festzuschreiben. Eine transparente Überstundenregelung könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen:
"Überstunden sind nur zulässig, soweit sie vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet werden. Sie werden entweder durch Freizeitausgleich oder mit einem Zuschlag von 25 % vergütet. Überstunden, die ohne Anordnung anfallen, gelten als nicht genehmigt."
Ein digitales Arbeitszeitkonto bietet die Möglichkeit, alle geleisteten Stunden lückenlos zu dokumentieren. Tools wie Clockify oder Zeiterfassungslösungen in Jira kommen heute in vielen IT-Teams zum Einsatz und bilden eine solide Grundlage für Verhandlungen im Streitfall.
IP-Klauseln: Wem gehört der Code?
Im IT-Umfeld stellt sich regelmäßig die Frage: Wer besitzt die Rechte an Programmen, Skripten oder Schnittstellen, die im Homeoffice entstehen? Nach Urheberrechtsgesetz erhalten Arbeitgeber grundsätzlich die Nutzungsrechte an Werken, die während der Arbeitszeit und im Rahmen der vertraglich festgelegten Aufgaben entstehen. Die zunehmende Verbreitung von Remote Work erfordert gezielte Regelungen, um juristische Grauzonen zu vermeiden.
Häufig sind in IT-Arbeitsverträgen deshalb spezielle Passagen zu finden, etwa:
"Sämtliche im Rahmen des Arbeitsverhältnisses – unabhängig vom Arbeitsort – erstellten Programme, Datenbanken, Konzepte und technische Dokumentationen gehen mit ihrer Entstehung in das ausschließliche Nutzungsrecht des Arbeitgebers über."
Um Missverständnisse – etwa bei Open Source-Projekten – zu vermeiden, empfiehlt sich eine genaue Prüfung der entsprechenden Klauseln. In vielen Fällen bietet sich eine Ergänzung an, die die Übertragung von IP-Rechten klar auf Werke beschränkt, die während der regulären Arbeitszeit und im betrieblichen Kontext entwickelt wurden.
Praxis-Szenarien: Typische Streitpunkte im Alltag
Case 1 – Der flexible Entwickler: Anna arbeitet als Frontend- Entwicklerin an zwei Tagen pro Woche remote. Ihr Teammeeting wird jedoch auf einen dieser Tage am Standort geplant. Im Vertrag heißt es: "Ein Remote-Anteil von bis zu 50 % der Arbeitszeit ist möglich, sofern betriebliche Belange nicht entgegenstehen." Ihr Vorgehen: Rechtzeitig gegenüber Teamleitung und Kollegen abklären, wie flexible Regelungen im konkreten Fall ausgelegt werden – dadurch lassen sich Konflikte meist vermeiden.
Case 2 – Überstunden im Sondereinsatz: Max ist IT-Administrator und betreut regelmäßig abends remote die Server. Im Vertrag stehen abgegoltene Überstunden. Nach mehreren Jahren verlangt er einen Ausgleich, aber der Arbeitgeber lehnt ab – Belege existieren nicht. Ein digitales Arbeitszeitkonto und regelmäßige Abstimmungen hätten Transparenz und Verhandlungsspielraum geschaffen.
Case 3 – IP am Feierabend: Tom entwickelt in seiner Freizeit ein Open Source Tool, das lose auf firmenspezifischem Know-how basiert. Der Arbeitgeber sieht einen Eigentumsverstoß. Deutlich trennende Vereinbarungen zwischen dienstlicher und privater Tätigkeit können hier rechtliche Auseinandersetzungen verhindern.
Remote und Datenschutz: Was ist 2025 anders?
Datenschutzauflagen im Homeoffice sind seit 2023 deutlich gestiegen. Sichere Verbindungen, Verschlüsselung von Kommunikation und der Schutz sensibler Daten gewinnen weiter an Relevanz. Neue Arbeitsverträge verpflichten gezielt zur Nutzung von IT-Infrastruktur wie Firmen-Laptops und zugangskontrollierten Systemen.
- Verpflichtende Nutzung geschützter VPN-Zugänge
- Untersagung der Speicherung von Firmendaten auf privaten Endgeräten
- Regelmäßige Aktualisierung von Betriebssystemen und Antivirus-Software
Darüber hinaus kommen verstärkt Monitoring-Tools zum Einsatz, um die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben auch bei Remote Work zu gewährleisten. Neu sind auch datenschutzbezogene Erklärungen, mit denen Beschäftigte bestätigen, alle IT-Richtlinien auch im Homeoffice einzuhalten.
Individuelles Aushandeln: Wo lohnt es sich besonders?
Fachkräfte im IT-Sektor können 2025 viele Details rund um Remote Work im Arbeitsvertrag aktiv mitgestalten. Die hohe Nachfrage am Markt begünstigt Verhandlungsspielräume vor Vertragsabschluss. Besonders häufig stehen folgende Punkte auf der Agenda:
- Flexibilität bei der Anzahl der Homeoffice-Tage
- Präzise Absprachen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit
- Verbindliche Regelungen zu Überstunden und deren Ausgleich
- Eindeutige Abgrenzung von IP-Rechten, insbesondere bei privaten Projekten
- Zusätzliche Budgets für die Ausstattung des Remote-Arbeitsplatzes
Musterformulierungen bieten für den Einstieg Orientierung, reichen für komplexe Sachverhalte aber oft nicht aus. Wer im internationalen Kontext tätig wird oder längere Auslandsaufenthalte plant, sollte individuelle Absprachen treffen und gegebenenfalls juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Kurzcheck: Das sollten Sie vor Unterschrift prüfen
Vor Vertragsabschluss empfiehlt sich ein sorgfältiger Abgleich folgender Punkte:
- Sind die Regelungen zum Remote-Arbeiten eindeutig formuliert?
- Wie ist der Umgang mit Überstunden im Detail geregelt?
- Gibt es klare Vorgaben zum Umgang mit geistigem Eigentum?
- Werden Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen transparent kommuniziert?
- Lässt sich der Vertrag unkompliziert an persönliche und berufliche Anforderungen anpassen?
Im Zweifel lohnt es sich, gezielt Nachfragen zu stellen und offene Fragen noch vor Vertragsunterzeichnung zu klären. So lassen sich spätere Differenzen meist vermeiden.
Fazit
Arbeitsverträge für IT-Positionen im Jahr 2025 überzeugen, wenn sie Regelungen zur Remote-Arbeit, zu Überstunden und zu urheberrechtlichen Fragestellungen transparent und nachvollziehbar gestalten. Wer die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt und individuelle Vereinbarungen trifft, schafft eine solide Grundlage für ein erfolgreiches und flexibles Arbeitsverhältnis – ob im Homeoffice oder vor Ort.